AGB Einkauf
§ 1 Geltung
1.Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“) der clicktel GmbH. Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2.Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung der clicktel gültigen bzw. jedenfalls in der dem Verkäufer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass clicktel in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
3.Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als clicktel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und clicktel dem nicht ausdrücklich widerspricht.4.Individuelle Vereinbarungen und Angaben mit unserer Bestellung haben Vorrang vor den AEB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß der Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
5.Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
6.clicktel behält sich das Recht vor, Bonitätsauskünfte über den Verkäufer einzuholen. clicktel darf hierzu Auskunfteien oder Kreditversicherer einschalten. Außerdem ist clicktel berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer (z.B. im Falle von Rückzahlungsansprüchen) an Inkassodienstleister oder Factoring-Gesellschaften abzutreten. Der Verkäufer erklärt hierzu sein Einverständnis, insbesondere mit der erforderlichen Datenübermittlung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 2 Vertragsschluss
1.Bestellungen von clicktel gelten frühestens mit Abgabe oder Bestätigung in Textform als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
2.Der Verkäufer ist gehalten, die Bestellung von clicktel innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme). Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch clicktel.
3.Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers gegenüber clicktel erfolgen unentgeltlich und unverbindlich.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug
1.Die von clicktel in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie zwei Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, clicktel unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten voraussichtlich nicht einhalten kann.
2.Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte von clicktel (insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz) nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
1.Der Verkäufer ist ohne die vorherige in Textform von clicktel abgegebene Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
2.Die Lieferung erfolgt DPU (Delivered At Place Unloaded) gemäß den Incoterms 2020 an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der clicktel in Kassel zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie Bestellkennung der clicktel (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist der unvollständig, so hat clicktel hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt an clicktel per Mail zu senden.
4.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf clicktel über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn clicktel sich im Annahmeverzug befindet.
5.Für den Eintritt des Annahmeverzuges auf Seiten von clicktel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer muss clicktel seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung von Seiten clicktel eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät clicktel in Annahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen. Betrifft der Vertrag eine vom Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn clicktel sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1.Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
2.Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
3.Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
4.clicktel schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen clicktel in gesetzlichem Umfang zu. clicktel ist berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer bestehen.
6.Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
§ 6 Gewährleistung
1.Für die Rechte von clicktel bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware einschließlich Falsch- und Minderlieferungen und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften und, ausschließlich zugunsten von clicktel, die nachfolgenden Ergänzungen und Klarstellungen.
2.Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel ist clicktel bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von der gesetzlichen Regelung stehen clicktel Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu, wenn clicktel der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
3.Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 377, 381 HGB mit nachfolgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von clicktel beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle von clicktel unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zutage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle von clicktel im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge (Mängelanzeige) von clicktel jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.
§ 7 Lieferantenregress
1.Die gesetzlichen Aufwendungs- und Regressansprüche von clicktel innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress) stehen clicktel neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. clicktel ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die clicktel ihrem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht von clicktel (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
2.Bevor clicktel einen von ihrem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch anerkennt oder erfüllt, wird sie den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung gefunden, so gilt der von clicktel tatsächlich gewährte Mangelanspruch als dem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
§ 8 Produzentenhaftung
1.Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er clicktel insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschaftswillen oder Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
2.Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von clicktel durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird clicktel den Verkäufer soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme abzuschließen und zu unterhalten.
§ 9 Datenschutz
clicktel verarbeitet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Verkäufers nur gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von clicktel. Insbesondere kann clicktel zur Bonitätsprüfung oder Versicherungsdeckung Unternehmensdaten (einschließlich gegebenenfalls personenbezogener Daten von Ansprechpartnern) an spezialisierte Dienstleister übermitteln. Der Verkäufer sichert zu, alle eventuell erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter eingeholt zu haben.
§ 10 Umsatzsteuer-Compliance und Mitwirkungspflichten
1.Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer gesetzestreuen Geschäftsführung, insbesondere zur Einhaltung aller einschlägigen Steuergesetze und -vorschriften. Sie werden alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehungen oder -betrug in ihren Lieferketten zu verhindern. Insbesondere versichert der Vertragspartner, dass er nicht in sog. Karussellgeschäfte oder sonstige Mehrwertsteuerbetrugsmodelle verwickelt ist. Jede Partei informiert die andere unverzüglich, falls Anhaltspunkte auftreten, die auf Umsatzsteuerbetrug oder andere steuerliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung hindeuten.
2.Der Verkäufer teilt clicktel bereits vor Vertragsschluss proaktiv seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie seinen Status als Unternehmer mit. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass seine USt-IdNr. für grenzüberschreitende EU-Geschäfte gültig und vom Bundeszentralamt für Steuern abrufbar ist. clicktel ist berechtigt, die USt-IdNr. des Verkäufers sowie dessen Unternehmereigenschaft zu überprüfen (z. B. mittels qualifizierter Bestätigungsanfrage). Liegt keine gültige USt-IdNr. vor oder wird diese nicht nachgewiesen, ist clicktel berechtigt, die Lieferung als steuerpflichtig zu behandeln.
3.Der Verkäufer wird clicktel alle steuerlich relevanten Angaben und Nachweise wahrheitsgemäß und unverzüglich zur Verfügung stellen, die clicktel für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Lieferung oder Leistung benötigt. Hierzu zählen insbesondere Bescheinigungen oder Erklärungen, die nach dem Umsatzsteuergesetz, der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) oder den Verwaltungsvorschriften erforderlich sind. Der Verkäufer eines innergemeinschaftlichen Warenkaufs bestätigt clicktel auf Anforderung in Textform den Erhalt der gelieferten Ware im Bestimmungsland (Gelangensbestätigung gem. § 17a UStDV) und wirkt bei allen darüberhinausgehenden Beleg- und Buchnachweisen gem. §§ 6a UStG, 17a ff. UStDV mit. Ebenso ist der Verkäufer verpflichtet, clicktel die Ausfuhr der Ware bei Lieferungen in Drittländer nachzuweisen (z. B. durch Ausfuhrbegleitdokumente, zollamtliche Ausgangsvermerke etc.). Kommt der Verkäufer diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und vereitelt oder gefährdet er damit den Umsatzsteuerbefreiungsnachweis, haftet er clicktel für die entstehende Umsatzsteuer und etwaige damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen oder Schäden.
4.Auf Verlangen von clicktel hat der Verkäufer etwaige vorhandene Zertifizierungen oder Statusnachweise als „steuerlich zuverlässig“, z. B. Bescheinigung nach § 22f UStG, Nachweis eines Tax-Compliance-Management-Systems oder einen etwaigen behördlichen Status wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO offen zu legen und nachzuweisen. Der Verkäufer wird auch Bemühungen unternehmen, von seinen Vorlieferanten und Abnehmern entsprechende Nachweise zu verlangen, um eine durchgängige „saubere“ Lieferkette sicherzustellen.
5.Jeder Vertragspartner informiert den anderen unverzüglich, wenn steuerliche Auffälligkeiten auftreten, die die gemeinsame Geschäftsbeziehung berühren. Dazu gehören insbesondere: (a) die Ungültig- oder Aberkennung der eigenen USt-IdNr. oder Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat, (b) die Verlagerung des Unternehmenssitzes ins Ausland, (c) die Anordnung von Steuerprüfungen (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Betriebsprüfung) soweit diese die Vertragsbeziehung betreffen, sowie vorläufige Ergebnisse solcher Prüfungen, (d) der Verdacht oder Ermittlungen wegen Umsatzsteuerbetrugs gegen das eigene Unternehmen oder verantwortliche Personen.
6.Arbeiten die Vertragspartner im Rahmen eines Geschäfts in einer Lieferkette mit mehreren Unternehmern (Reihengeschäft) zusammen, bei der Waren direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer gelangen, so werden sie eng kooperieren, um die Lieferung umsatzsteuerlich zutreffend zu beurteilen. Insbesondere werden sie den Warenbewegungsablauf abstimmen und einander mitteilen, wer den Transport veranlasst, damit die bewegte Lieferung i. S. v. § 3 Abs. 6a UStG der richtigen Lieferbeziehung zugeordnet wird. Entsprechendes gilt für grenzüberschreitende Lieferungen über ein Konsignationslager: Nutzen die Parteien ein Konsignationslager im EU-Ausland oder -Inland zur Zwischenlagerung von Waren für Abruflieferungen, verpflichten sie sich, die Voraussetzungen der gesetzlich vorgesehenen Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG bzw. Art. 17a MwStSystRL) einzuhalten (insb. Vorab-Benennung des Erwerbers, 12-Monats-Frist, Führen der besonderen Lagerbuchführung und Meldungen in der zusammenfassenden Meldung). Wird eine der Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt oder entfällt sie, werden die Parteien die Lieferung steuerlich gemäß den dann einschlägigen Vorschriften behandeln (z. B. innergemeinschaftliches Verbringen mit anschließender Inlandslieferung).
7.Stellt eine Partei fest, dass ein begründeter Verdacht besteht, der andere Vertragspartner sei in einen Umsatzsteuerbetrug oder eine vergleichbare schwere Steuerhinterziehung verwickelt, oder verletzt der Vertragspartner trotz Abmahnung erheblich die vorstehenden Compliance-Pflichten, ist die andere Partei berechtigt, betroffene Verträge außerordentlich fristlos zu kündigen oder – soweit anwendbar – von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in behördliche Ermittlungen wegen § 370 AO (Steuerhinterziehung) oder damit zusammenhängender Delikte einbezogen ist. In diesen Fällen ist clicktel außerdem berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer vorübergehend auszusetzen, bis der Verdacht ausgeräumt ist.
8.Sollte clicktel durch steuerliches Fehlverhalten des Verkäufers ein Schaden entstehen, so ist der Verkäufer zum Ersatz des Schadens und zur Freistellung von etwaigen Ansprüchen Dritter verpflichtet. Der Verkäufer stellt clicktel von allen Nachforderungen der Finanzverwaltung frei, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer seine Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nach diesem § 11 verletzt oder unrichtige Angaben macht. Entsteht clicktel etwa aufgrund der Einbeziehung in einen betrügerischen Umsatzsteuersachverhalt ein Steuerschaden (z. B. Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerfreiheit gem. § 25f UStG), so hat der Verkäufer clicktel so zu stellen, als wäre das Steuerrecht ordnungsgemäß eingehalten worden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von clicktel bleiben unberührt.
§ 11 Verjährung
1.Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2.Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht noch gegen clicktel geltend machen kann.
3.Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten im gesetzlichen Umfang für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit clicktel wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung, wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
1.Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen clicktel und dem Verkäufer nach Wahl von clicktel Kassel oder der Sitz des Verkäufers. Für Klagen gegen clicktel ist in diesem Fall jedoch Kassel ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.Die Beziehungen zwischen clicktel und dem Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
3.Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
§ 13 Sprachliche Geltung
Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Versionen gilt die deutsche Fassung. Die englische Version ist nur als unverbindliche Übersetzung der deutschen Fassung zu verstehen.AGB Verkauf
§ 1 Geltung
1.Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der clicktel GmbH (nachfolgend clicktel) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit.
2.Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der clicktel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die clicktel mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch Kunden) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn clicktel ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abwehrklauseln oder dem Hinweis auf eigene AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen4.clicktel behält sich das Recht vor, Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen. clicktel darf hier-zu Auskunfteien oder Kreditversicherer einschalten. Außerdem ist clicktel berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Inkassodienstleister oder Factoring- Gesellschaften abzutreten. Der Kun-de erklärt hierzu sein Einverständnis, insbesondere mit der erforderlichen Datenübermittlung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1.Alle Angebote der clicktel sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Dieses kann clicktel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung erfolgen. Im Rahmen von Online- Bestellungen automatisch erstellte Eingangsbestätigungen stellen jedoch noch keine verbindliche Annahme von Seiten clicktel dar.
2.Angaben von clicktel zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswert, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Preise und Zahlung
1.Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
2.Soweit den vereinbarten Preisen Listenpreise der clicktel zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der clicktel.
3.Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsstellung ist clicktel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. In diesem Fall werden Schecks nur erfüllungshalber angenommen.
4.Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.clicktel ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern ge-eignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der clicktel durch den Kun-den aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1.Lieferungen erfolgen ab Werk.
2.Von clicktel in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefer-termine, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3.clicktel kann -unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden- vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen clicktel gegenüber nicht nachkommt.
4.clicktel haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeits-kräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemie oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von clicktel geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die clicktel nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse clicktel die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist clicktel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung der Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber clicktel in Textform vom Vertrag zurücktreten.
5.Gerät clicktel mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leis-tung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von clicktel auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
1.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der clicktel, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet clicktel auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
2.Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von clicktel.
3.Die Gefahr geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und clicktel nicht Transport oder Installation übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Maßgeblich für den Gefahrübergang ist der Beginn des Verladevorgangs. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und clicktel dies dem Kunden angezeigt hat.
4.Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wird die Ware bei clicktel selbst eingelagert, werden die Lagerkosten pauschal mit 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages der zu lagernden Ware pro angefangener Woche, insgesamt höchstens 5 % des Bruttorechnungsbetrages berechnet. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Parteien vorbehalten.5.Die Sendung wird von clicktel nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbaren Risiken versichert.
§ 6 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der clicktel oder ihrer Erfüllungsgehilfen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
2.Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn clicktel nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge clicktel nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der clicktel ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an clicktel zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet clicktel die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.3.Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist clicktel nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.4.Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von clicktel, kann der Kunde unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.5.Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von clicktel den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.6.Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1.Die Haftung von clicktel auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
2.clicktel haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs- Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum zu erheblichen Schäden bezwecken.
3.Soweit clicktel gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die clicktel bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leiten Angestellten von clicktel.
4.Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von clicktel für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.5.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und- Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von clicktel.
6.Soweit clicktel technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und dieser Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.7.Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von clicktel wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.Die von clicktel an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von clicktel gegenüber dem Kunden aus und in Verbindung mit der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung im Eigentum von clicktel („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von clicktel.
2.Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3.Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an clicktel ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die anstelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. clicktel ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. clicktel darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
4.Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der clicktel hinweisen und clicktel hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, clicktel die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber clicktel.
5.clicktel wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugeben Gegenstände liegt bei clicktel.6.Tritt clicktel bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug- vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9 Als Nutzer registrierte Kunden
1.Der Kunde kann sich bei clicktel als Nutzer für das Online- Bestellsystem (Webshop) registrieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde Zugangsdaten (Kundennummer, Login und Passwort), die es ihm ermöglichen, online direkt bei clicktel Bestellungen aufzugeben.
2.Die Login- Daten sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Handelt ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Kunden unter Verwendung der Zugangsdaten, gilt die Abgabe von Erklärungen oder Bestellungen als vom Kunden autorisiert.
3.Der Kunde hat clicktel einen Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen, damit clicktel den betreffenden Zugang sperren kann.4.Für Schäden, die aus der unbefugten oder fehlerhaften Nutzung der Login- Daten entstehen, haftet der Kunde. Alle Bestellungen, die unter den gültigen Login- Daten des Kunden eingehen gelten als vom Kunden autorisiert. Der Kunde trägt das Risiko eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten bis zum Eingang einer Sperrmitteilung bei clicktel.
§ 10 Datenschutz
clicktel verarbeitet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden nur gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von clicktel. Insbesondere kann clicktel zur Bonitätsprüfung oder Versicherungsdeckung Unternehmensdaten (einschließlich ggfls. personenbezogener Daten von Ansprechpartnern) an spezialisierte Dienstleister übermitteln. Der Kunde sichert zu, alle eventuell erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter eingeholt zu haben.
§ 11 Umsatzsteuer-Compliance und Mitwirkungspflichten
1.Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer gesetzestreuen Geschäftsführung, insbesondere zur Einhaltung aller einschlägigen Steuergesetze und -vorschriften. Sie werden alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehungen oder -betrug in ihren Lieferketten zu verhindern. Insbesondere versichert der Vertragspartner, dass er nicht in sog. Karussellgeschäfte oder sonstige Mehrwertsteuerbetrugsmodelle verwickelt ist. Jede Partei informiert die andere unverzüglich, falls Anhaltspunkte auftreten, die auf Umsatzsteuerbetrug oder andere steuerliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung hindeuten.
2. Der Kunde teilt clicktel bereits vor Vertragsschluss proaktiv seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie seinen Status als Unternehmer mit. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine USt-IdNr. für grenzüberschreitende EU-Geschäfte gültig und vom Bundeszentralamt für Steuern abrufbar ist. clicktel ist berechtigt, die USt-IdNr. des Kunden sowie dessen Unternehmereigenschaft zu überprüfen (z. B. mittels qualifizierter Bestätigungsanfrage). Liegt keine gültige USt-IdNr. vor oder wird diese nicht nachgewiesen, ist clicktel berechtigt, die Lieferung als steuerpflichtig zu behandeln und Umsatzsteuer zu berechnen.
3. Der Kunde wird clicktel alle steuerlich relevanten Angaben und Nachweise wahrheitsgemäß und unverzüglich zur Verfügung stellen, die clicktel für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Lieferung oder Leistung benötigt. Hierzu zählen insbesondere Bescheinigungen oder Erklärungen, die nach dem Umsatzsteuergesetz oder den Verwaltungsvorschriften erforderlich sind. Der Kunde eines innergemeinschaftlichen Warenkaufs bestätigt clicktel auf Anforderung in Textform den Erhalt der gelieferten Ware im Bestimmungsland (Gelangensbestätigung gem. § 17a UStDV) und wirkt bei allen darüberhinausgehenden Beleg- und Buchnachweisen gem. §§ 6a UStG, 17a ff. UStDV mit. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, clicktel die Ausfuhr der Ware bei Lieferungen in Drittländer nachzuweisen (z. B. durch Ausfuhrbegleitdokumente, zollamtliche Ausgangsvermerke etc.). Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und vereitelt oder gefährdet er damit den Umsatzsteuerbefreiungsnachweis, haftet er clicktel für die entstehende Umsatzsteuer und etwaige damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen oder Schäden.
4.Auf Verlangen von clicktel hat der Kunde etwaige vorhandene Zertifizierungen oder Statusnachweise als „steuerlich zuverlässig“, z. B. Bescheinigung nach § 22f UStG, Nachweis eines Tax-Compliance-Management-Systems oder einen etwaigen behördlichen Status wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO offen zu legen und nachzuweisen. Der Kunde wird auch Bemühungen unternehmen, von seinen Vorlieferanten und Abnehmern entsprechende Nachweise zu verlangen, um eine durchgängige „saubere“ Lieferkette sicherzustellen.
5. Jeder Vertragspartner informiert den anderen unverzüglich, wenn steuerliche Auffälligkeiten auftreten, die die gemeinsame Geschäftsbeziehung berühren. Dazu gehören insbesondere: (a) die Ungültig- oder Aberkennung der eigenen USt-IdNr. oder Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat, (b) die Verlagerung des Unternehmenssitzes ins Ausland, (c) die Anordnung von Steuerprüfungen (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Betriebsprüfung) soweit diese die Vertragsbeziehung betreffen, sowie vorläufige Ergebnisse solcher Prüfungen, (d) der Verdacht oder Ermittlungen wegen Umsatzsteuerbetrugs gegen das eigene Unternehmen oder verantwortliche Personen.
6. Arbeiten die Vertragspartner im Rahmen eines Geschäfts in einer Lieferkette mit mehreren Unternehmern (Reihengeschäft) zusammen, bei der Waren direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer gelangen, so werden sie eng kooperieren, um die Lieferung umsatzsteuerlich zutreffend zu beurteilen. Insbesondere werden sie den Warenbewegungsablauf abstimmen und einander mitteilen, wer den Transport veranlasst, damit die bewegte Lieferung i. S. v. § 3 Abs. 6a UStG der richtigen Lieferbeziehung zugeordnet wird. Entsprechendes gilt für grenzüberschreitende Lieferungen über ein Konsignationslager: Nutzen die Parteien ein Konsignationslager im EU-Ausland oder -Inland zur Zwischenlagerung von Waren für Abruflieferungen, verpflichten sie sich, die Voraussetzungen der gesetzlich vorgesehenen Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG bzw. Art. 17a MwStSystRL) einzuhalten (insb. Vorab-Benennung des Erwerbers, 12-Monats-Frist, Führen der besonderen Lagerbuchführung und Meldungen in der zusammenfassenden Meldung). Wird eine der Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt oder entfällt sie, werden die Parteien die Lieferung steuerlich gemäß den dann einschlägigen Vorschriften behandeln (z. B. innergemeinschaftliches Verbringen mit anschließender Inlandslieferung).
7. Stellt eine Partei fest, dass ein begründeter Verdacht besteht, der andere Vertragspartner sei in einen Umsatzsteuerbetrug oder eine vergleichbare schwere Steuerhinterziehung verwickelt, oder verletzt der Vertragspartner trotz Abmahnung erheblich die vorstehenden Compliance-Pflichten, ist die andere Partei berechtigt, betroffene Verträge außerordentlich fristlos zu kündigen oder – soweit anwendbar – von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in behördliche Ermittlungen wegen § 370 AO (Steuerhinterziehung) oder damit zusammenhängender Delikte einbezogen ist. In diesen Fällen ist clicktel außerdem berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vorübergehend auszusetzen, bis der Verdacht ausgeräumt ist.
8. Sollte clicktel durch steuerliches Fehlverhalten des Kunden ein Schaden entstehen, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens und zur Freistellung von etwaigen Ansprüchen Dritter verpflichtet. Der Kunde stellt clicktel von allen Nachforderungen der Finanzverwaltung frei, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nach diesem § 11 verletzt oder unrichtige Angaben macht. Entsteht clicktel etwa aufgrund der Einbeziehung in einen betrügerischen Umsatzsteuersachverhalt ein Steuerschaden (z. B. Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerfreiheit gem. § 25f UStG), so hat der Kunde clicktel so zu stellen, als wäre das Steuerrecht ordnungsgemäß eingehalten worden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von clicktel bleiben unberührt.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
1.Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen clicktel und dem Kunden nach Wahl von clicktel Kassel oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen clicktel ist in diesen Fällen jedoch Kassel ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.Die Beziehungen zwischen clicktel und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
3.Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
§ 13 Sprachliche Geltung
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Versionen gilt die deutsche Fassung. Die englische Version ist nur als unverbindliche Übersetzung der deutschen Fassung zu verstehen.