Allgemeine Lieferbedingungen zur
Verwendung gegenüber Unternehmern

AGB Einkauf

§ 1  Geltung

1.Die vorliegenden  Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen  mit den Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“) der clicktel GmbH.  Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB,  eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein  öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2.Die AEB gelten insbesondere  für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen  („Ware“) ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt  oder bei Zulieferern einkauft. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten  die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung der clicktel gültigen bzw.  jedenfalls in der dem Verkäufer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als  Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass clicktel  in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

3.Diese AEB gelten  ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine  Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit  Vertragsbestandteil, als clicktel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform  zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,  beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen der  Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und clicktel dem nicht  ausdrücklich widerspricht.4.Individuelle Vereinbarungen  und Angaben mit unserer Bestellung haben Vorrang vor den AEB. Handelsklauseln  sind im Zweifel gemäß der Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen  Fassung auszulegen.

5.Hinweise auf die Geltung  gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine  derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in  diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen  werden.

6.clicktel behält sich das  Recht vor, Bonitätsauskünfte über den Verkäufer einzuholen. clicktel darf  hierzu Auskunfteien oder Kreditversicherer einschalten. Außerdem ist clicktel  berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer (z.B. im Falle von  Rückzahlungsansprüchen) an Inkassodienstleister oder Factoring-Gesellschaften  abzutreten. Der Verkäufer erklärt hierzu sein Einverständnis, insbesondere  mit der erforderlichen Datenübermittlung im Rahmen der geltenden  Datenschutzgesetze.

§ 2 Vertragsschluss

1.Bestellungen von clicktel  gelten frühestens mit Abgabe oder Bestätigung in Textform als verbindlich.  Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und  Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat  der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme  hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

2.Der Verkäufer ist gehalten,  die Bestellung von clicktel innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform  zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos  auszuführen (Annahme). Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und  bedarf der Annahme durch clicktel.

3.Angebote und  Kostenvoranschläge des Verkäufers gegenüber clicktel erfolgen unentgeltlich  und unverbindlich.

§ 3 Lieferzeit und  Lieferverzug

1.Die von clicktel in der  Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der  Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde,  beträgt sie zwei Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, clicktel  unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte  Lieferzeiten voraussichtlich nicht einhalten kann.

2.Erbringt der Verkäufer seine  Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er  in Verzug, so bestimmen sich die Rechte von clicktel (insbesondere auf  Rücktritt und Schadensersatz) nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Leistung, Lieferung,  Gefahrübergang, Annahmeverzug

1.Der Verkäufer ist ohne die  vorherige in Textform von clicktel abgegebene Zustimmung nicht berechtigt,  die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Der  Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im  Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

2.Die Lieferung erfolgt DPU  (Delivered At Place Unloaded) gemäß den Incoterms 2020 an den in der  Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts  anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der clicktel in  Kassel zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort  für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).

3. Der Lieferung ist ein  Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der  Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie Bestellkennung der clicktel (Datum  und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist der unvollständig, so  hat clicktel hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und  Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist eine  entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt an clicktel per Mail zu  senden.

4.Die Gefahr des zufälligen  Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am  Erfüllungsort auf clicktel über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist  diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer  Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend.  Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn clicktel sich im  Annahmeverzug befindet.

5.Für den Eintritt des  Annahmeverzuges auf Seiten von clicktel gelten die gesetzlichen Vorschriften.  Der Verkäufer muss clicktel seine Leistung aber auch dann ausdrücklich  anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung von Seiten clicktel eine  bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät clicktel in  Annahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften  Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen. Betrifft der Vertrag eine vom  Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen  dem Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn clicktel sich zur Mitwirkung  verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.

§ 5 Preise und  Zahlungsbedingungen

1.Der in der Bestellung  angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich  gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

2.Sofern im Einzelfall nicht  etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und  Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten  (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller  Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.

3.Der vereinbarte Preis ist  innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung  (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer  ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.

4.clicktel schuldet keine  Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen  Vorschriften. 

5.Aufrechnungs- und  Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen  clicktel in gesetzlichem Umfang zu. clicktel ist berechtigt, fällige  Zahlungen zurückzuhalten, solange noch Ansprüche aus unvollständigen oder  mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer bestehen.

6.Der Verkäufer hat ein  Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig  festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

§ 6 Gewährleistung

1.Für die Rechte von clicktel  bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware einschließlich Falsch- und  Minderlieferungen und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer  gelten die gesetzlichen Vorschriften und, ausschließlich zugunsten von clicktel,  die nachfolgenden Ergänzungen und Klarstellungen.

2.Zu einer Untersuchung der  Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel ist clicktel bei  Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von der gesetzlichen  Regelung stehen clicktel Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu,  wenn clicktel der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit  unbekannt geblieben ist.

3.Für die kaufmännische  Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§  377, 381 HGB mit nachfolgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von clicktel  beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle von clicktel  unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zutage  treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei  der Qualitätskontrolle von clicktel im Stichprobenverfahren erkennbar sind.  Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im  Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter  Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem  Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt  unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge (Mängelanzeige)  von clicktel jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie  innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen  Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

§ 7 Lieferantenregress

1.Die gesetzlichen  Aufwendungs- und Regressansprüche von clicktel innerhalb einer Lieferkette  (Lieferantenregress) stehen clicktel neben den Mängelansprüchen  uneingeschränkt zu. clicktel ist insbesondere berechtigt, genau die Art der  Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu  verlangen, die clicktel ihrem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das  gesetzliche Wahlrecht von clicktel (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht  eingeschränkt.

2.Bevor clicktel einen von  ihrem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch anerkennt oder erfüllt, wird  sie den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts  um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte  Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine  einvernehmliche Lösung gefunden, so gilt der von clicktel tatsächlich  gewährte Mangelanspruch als dem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in  diesem Fall der Gegenbeweis.

§ 8 Produzentenhaftung

1.Ist der Verkäufer für einen  Produktschaden verantwortlich, hat er clicktel insoweit von Ansprüchen  Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschaftswillen oder  Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

2.Im Rahmen seiner  Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen zu erstatten, die  sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter  einschließlich von clicktel durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über  Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird clicktel den Verkäufer soweit  möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme  geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3.Der Verkäufer hat eine  Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme  abzuschließen und zu unterhalten.

§ 9 Datenschutz

clicktel verarbeitet die im  Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten  des Verkäufers nur gemäß den Bestimmungen der einschlägigen  Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung  von clicktel. Insbesondere kann clicktel zur Bonitätsprüfung oder  Versicherungsdeckung Unternehmensdaten (einschließlich gegebenenfalls  personenbezogener Daten von Ansprechpartnern) an spezialisierte Dienstleister  übermitteln. Der Verkäufer sichert zu, alle eventuell erforderlichen  Einwilligungen seiner Mitarbeiter eingeholt zu haben.

§ 10 Umsatzsteuer-Compliance  und Mitwirkungspflichten

1.Beide Vertragsparteien  verpflichten sich zu einer gesetzestreuen Geschäftsführung, insbesondere zur  Einhaltung aller einschlägigen Steuergesetze und -vorschriften. Sie werden  alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung an  Umsatzsteuerhinterziehungen oder -betrug in ihren Lieferketten zu verhindern.  Insbesondere versichert der Vertragspartner, dass er nicht in sog.  Karussellgeschäfte oder sonstige Mehrwertsteuerbetrugsmodelle verwickelt ist.  Jede Partei informiert die andere unverzüglich, falls Anhaltspunkte  auftreten, die auf Umsatzsteuerbetrug oder andere steuerliche  Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung hindeuten.

2.Der Verkäufer teilt clicktel  bereits vor Vertragsschluss proaktiv seine gültige  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie seinen Status als  Unternehmer mit. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass seine USt-IdNr. für  grenzüberschreitende EU-Geschäfte gültig und vom Bundeszentralamt für Steuern  abrufbar ist. clicktel ist berechtigt, die USt-IdNr. des Verkäufers sowie  dessen Unternehmereigenschaft zu überprüfen (z. B. mittels qualifizierter  Bestätigungsanfrage). Liegt keine gültige USt-IdNr. vor oder wird diese nicht  nachgewiesen, ist clicktel berechtigt, die Lieferung als steuerpflichtig zu  behandeln.

3.Der Verkäufer wird clicktel  alle steuerlich relevanten Angaben und Nachweise wahrheitsgemäß und  unverzüglich zur Verfügung stellen, die clicktel für die korrekte  umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Lieferung oder Leistung benötigt.  Hierzu zählen insbesondere Bescheinigungen oder Erklärungen, die nach dem  Umsatzsteuergesetz, der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) oder den  Verwaltungsvorschriften erforderlich sind. Der Verkäufer eines  innergemeinschaftlichen Warenkaufs bestätigt clicktel auf Anforderung in  Textform den Erhalt der gelieferten Ware im Bestimmungsland  (Gelangensbestätigung gem. § 17a UStDV) und wirkt bei allen  darüberhinausgehenden Beleg- und Buchnachweisen gem. §§ 6a UStG, 17a ff.  UStDV mit. Ebenso ist der Verkäufer verpflichtet, clicktel die Ausfuhr der  Ware bei Lieferungen in Drittländer nachzuweisen (z. B. durch  Ausfuhrbegleitdokumente, zollamtliche Ausgangsvermerke etc.). Kommt der  Verkäufer diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und vereitelt oder gefährdet  er damit den Umsatzsteuerbefreiungsnachweis, haftet er clicktel für die  entstehende Umsatzsteuer und etwaige damit im Zusammenhang stehende  Aufwendungen oder Schäden.

4.Auf Verlangen von clicktel  hat der Verkäufer etwaige vorhandene Zertifizierungen oder Statusnachweise  als „steuerlich zuverlässig“, z. B. Bescheinigung nach § 22f UStG, Nachweis  eines Tax-Compliance-Management-Systems oder einen etwaigen behördlichen  Status wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO offen zu legen und  nachzuweisen. Der Verkäufer wird auch Bemühungen unternehmen, von seinen  Vorlieferanten und Abnehmern entsprechende Nachweise zu verlangen, um eine  durchgängige „saubere“ Lieferkette sicherzustellen.

5.Jeder Vertragspartner  informiert den anderen unverzüglich, wenn steuerliche Auffälligkeiten  auftreten, die die gemeinsame Geschäftsbeziehung berühren. Dazu gehören  insbesondere: (a) die Ungültig- oder Aberkennung der eigenen USt-IdNr. oder  Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat, (b) die Verlagerung des  Unternehmenssitzes ins Ausland, (c) die Anordnung von Steuerprüfungen  (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Betriebsprüfung) soweit diese die  Vertragsbeziehung betreffen, sowie vorläufige Ergebnisse solcher Prüfungen,  (d) der Verdacht oder Ermittlungen wegen Umsatzsteuerbetrugs gegen das eigene  Unternehmen oder verantwortliche Personen.

6.Arbeiten die Vertragspartner  im Rahmen eines Geschäfts in einer Lieferkette mit mehreren Unternehmern  (Reihengeschäft) zusammen, bei der Waren direkt vom ersten Lieferanten an den  letzten Abnehmer gelangen, so werden sie eng kooperieren, um die Lieferung  umsatzsteuerlich zutreffend zu beurteilen. Insbesondere werden sie den  Warenbewegungsablauf abstimmen und einander mitteilen, wer den Transport  veranlasst, damit die bewegte Lieferung i. S. v. § 3 Abs. 6a UStG der  richtigen Lieferbeziehung zugeordnet wird. Entsprechendes gilt für  grenzüberschreitende Lieferungen über ein Konsignationslager: Nutzen die  Parteien ein Konsignationslager im EU-Ausland oder -Inland zur  Zwischenlagerung von Waren für Abruflieferungen, verpflichten sie sich, die  Voraussetzungen der gesetzlich vorgesehenen Konsignationslagerregelung (§ 6b  UStG bzw. Art. 17a MwStSystRL) einzuhalten (insb. Vorab-Benennung des  Erwerbers, 12-Monats-Frist, Führen der besonderen Lagerbuchführung und  Meldungen in der zusammenfassenden Meldung). Wird eine der Voraussetzungen im  Einzelfall nicht erfüllt oder entfällt sie, werden die Parteien die Lieferung  steuerlich gemäß den dann einschlägigen Vorschriften behandeln (z. B.  innergemeinschaftliches Verbringen mit anschließender Inlandslieferung).

7.Stellt eine Partei fest,  dass ein begründeter Verdacht besteht, der andere Vertragspartner sei in  einen Umsatzsteuerbetrug oder eine vergleichbare schwere Steuerhinterziehung  verwickelt, oder verletzt der Vertragspartner trotz Abmahnung erheblich die  vorstehenden Compliance-Pflichten, ist die andere Partei berechtigt,  betroffene Verträge außerordentlich fristlos zu kündigen oder – soweit  anwendbar – von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Ein wichtiger  Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in behördliche  Ermittlungen wegen § 370 AO (Steuerhinterziehung) oder damit  zusammenhängender Delikte einbezogen ist. In diesen Fällen ist clicktel  außerdem berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer vorübergehend  auszusetzen, bis der Verdacht ausgeräumt ist.

8.Sollte clicktel durch  steuerliches Fehlverhalten des Verkäufers ein Schaden entstehen, so ist der  Verkäufer zum Ersatz des Schadens und zur Freistellung von etwaigen  Ansprüchen Dritter verpflichtet. Der Verkäufer stellt clicktel von allen  Nachforderungen der Finanzverwaltung frei, die dadurch entstehen, dass der  Verkäufer seine Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nach diesem § 11 verletzt  oder unrichtige Angaben macht. Entsteht clicktel etwa aufgrund der  Einbeziehung in einen betrügerischen Umsatzsteuersachverhalt ein  Steuerschaden (z. B. Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerfreiheit  gem. § 25f UStG), so hat der Verkäufer clicktel so zu stellen, als wäre das  Steuerrecht ordnungsgemäß eingehalten worden. Weitergehende gesetzliche  Ansprüche von clicktel bleiben unberührt.

§ 11 Verjährung

1.Die wechselseitigen  Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften,  soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2.Abweichend von § 438 Abs. 1  Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei  Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die  Verjährung mit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt  entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche  Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt.  Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange  der Dritte das Recht noch gegen clicktel geltend machen kann.

3.Die Verjährungsfristen des  Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten im gesetzlichen  Umfang für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit clicktel wegen eines  Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür  die regelmäßige gesetzliche Verjährung, wenn nicht die Anwendung der  Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren  Verjährungsfrist führt.

§ 12 Gerichtsstand,  anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

1.Handelt es sich bei dem  Verkäufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts  oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der  Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der  Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung  zwischen clicktel und dem Verkäufer nach Wahl von clicktel Kassel oder der  Sitz des Verkäufers. Für Klagen gegen clicktel ist in diesem Fall jedoch Kassel  ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche  Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung  unberührt.

2.Die Beziehungen zwischen clicktel  und dem Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik  Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

3.Soweit der Vertrag oder  diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur  Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als  vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen  Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen  Einkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt  hätten.

§ 13 Sprachliche Geltung

Diese allgemeinen  Einkaufsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei  Unstimmigkeiten zwischen den beiden Versionen gilt die deutsche Fassung. Die  englische Version ist nur als unverbindliche Übersetzung der deutschen  Fassung zu verstehen.


AGB Verkauf
§ 1  Geltung

1.Diese Allgemeinen  Verkaufsbedingungen (AVB) der clicktel GmbH (nachfolgend clicktel) gelten  ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen  Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.  Gegenüber Verbrauchern haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine  Gültigkeit.

2.Alle Lieferungen,  Leistungen und Angebote der clicktel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser  Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die  die clicktel mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch Kunden) über die  von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für  alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch  wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

3.Geschäftsbedingungen  des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn clicktel ihrer  Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abwehrklauseln oder dem  Hinweis auf eigene AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen4.clicktel behält sich  das Recht vor, Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen. clicktel darf  hier-zu Auskunfteien oder Kreditversicherer einschalten. Außerdem ist clicktel  berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Inkassodienstleister oder  Factoring- Gesellschaften abzutreten. Der Kun-de erklärt hierzu sein  Einverständnis, insbesondere mit der erforderlichen Datenübermittlung im  Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

§ 2  Angebot und Vertragsabschluss

1.Alle Angebote der clicktel  sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als  verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.  Bestellungen oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches  Vertragsangebot. Dieses kann clicktel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang  annehmen. Die Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder  durch Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung erfolgen. Im  Rahmen von Online- Bestellungen automatisch erstellte Eingangsbestätigungen stellen  jedoch noch keine verbindliche Annahme von Seiten clicktel dar.

2.Angaben von clicktel  zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße,  Gebrauchswert, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie  Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd  maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen  Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten  Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der  Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund  rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen,  sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig,  soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht  beeinträchtigen.

§ 3  Preise und Zahlung

1.Die Preise gelten für  den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr-  oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich  in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei  Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

2.Soweit den  vereinbarten Preisen Listenpreise der clicktel zugrunde liegen und die  Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll,  gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der clicktel.

3.Rechnungsbeträge sind  sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach  Rechnungsstellung ist clicktel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe  zu verlangen, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Geltendmachung  höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.  Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall  gesondert vereinbart wird. In diesem Fall werden Schecks nur erfüllungshalber  angenommen.

4.Die Aufrechnung mit  Gegenansprüchen des Kunden sowie die Geltendmachung von  Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.clicktel ist  berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn  ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die  Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern ge-eignet sind und durch  welche die Bezahlung der offenen Forderungen der clicktel durch den Kun-den  aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4  Lieferung und Lieferzeit

1.Lieferungen erfolgen ab Werk.

2.Von clicktel in  Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten  stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein  fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart  wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefer-termine, sofern nicht  ausdrücklich anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den  Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

3.clicktel kann -unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden- vom Kunden eine Verlängerung  von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und  Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen  vertraglichen Verpflichtungen clicktel gegenüber nicht nachkommt.

4.clicktel haftet nicht  für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese  durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses  nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art,  Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,  Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an  Arbeits-kräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung  von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemie oder Epidemien, behördliche  Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige  Belieferung durch Lieferanten trotz eines von clicktel geschlossenen  kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die clicktel nicht zu  vertreten hat. Sofern solche Ereignisse clicktel die Lieferung oder Leistung  wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von  vorübergehender Dauer ist, ist clicktel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder  Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um  den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit  dem Kunden infolge der Verzögerung der Abnahme der Lieferung oder Leistung  nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber clicktel  in Textform vom Vertrag zurücktreten.

5.Gerät clicktel mit  einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder  Leis-tung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von clicktel  auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 5  Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

1.Erfüllungsort für alle  Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der clicktel, soweit  nichts anderes bestimmt ist. Schuldet clicktel auch die Installation, ist  Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

2.Die Versandart und die  Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von clicktel.

3.Die Gefahr geht,  sofern Versand der Ware vereinbart ist und clicktel nicht Transport oder  Installation übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des  Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an  den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung  bestimmten Dritten auf den Kunden über. Maßgeblich für den Gefahrübergang ist  der Beginn des Verladevorgangs. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe  infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr  von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit  ist und clicktel dies dem Kunden angezeigt hat. 

4.Lagerkosten nach  Gefahrübergang trägt der Kunde. Wird die Ware bei clicktel selbst  eingelagert, werden die Lagerkosten pauschal mit 0,5 % des  Bruttorechnungsbetrages der zu lagernden Ware pro angefangener Woche,  insgesamt höchstens 5 % des Bruttorechnungsbetrages berechnet. Der Nachweis  höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Parteien vorbehalten.5.Die Sendung wird von clicktel  nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen  Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige  versicherbaren Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung

1.Die  Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme  erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für  Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen  Pflichtverletzungen der clicktel oder ihrer Erfüllungsgehilfen; insoweit  gelten die gesetzlichen Fristen.

2.Die  gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder  an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten  hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer  unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom  Kunden genehmigt, wenn clicktel nicht binnen sieben Werktagen nach  Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel  gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge clicktel  nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der  Mangel zeigte. War der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem  früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für  den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der clicktel ist der  beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an clicktel zurückzusenden. Bei  berechtigter Mängelrüge vergütet clicktel die Kosten des günstigsten  Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der  Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen  Gebrauchs befindet.3.Bei  Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist clicktel nach ihrer innerhalb  angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder  Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens kann  der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.4.Beruht  ein Mangel auf dem Verschulden von clicktel, kann der Kunde unter den in § 7  bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.5.Die Gewährleistung  entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von clicktel den Liefergegenstand  ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch  unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die  durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.6.Eine  im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände  erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 7  Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

1.Die  Haftung von clicktel auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist,  soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7  eingeschränkt.

2.clicktel  haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher  Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich  nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.  Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und  Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie  solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit  mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs- Schutz- und  Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des  Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von  Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum zu erheblichen  Schäden bezwecken.

3.Soweit  clicktel gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese  Haftung auf Schäden begrenzt, die clicktel bei Vertragsschluss als mögliche  Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung  verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und  Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind  außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer  Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die  vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Falle vorsätzlichen  oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leiten  Angestellten von clicktel.

4.Im  Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von clicktel  für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen  Betrag von 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt, auch wenn es sich um  eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.5.Die  vorstehenden Haftungsausschlüsse und- Beschränkungen gelten in gleichem  Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und  sonstigen Erfüllungsgehilfen von clicktel.

6.Soweit  clicktel technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und dieser  Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich  vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter  Ausschluss jeglicher Haftung.7.Die  Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von clicktel wegen  vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem  Produkthaftungsgesetz.

§ 8  Eigentumsvorbehalt

1.Die  von clicktel an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen  Bezahlung aller Forderungen von clicktel gegenüber dem Kunden aus und in  Verbindung mit der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung  im Eigentum von clicktel („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung gilt das  vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von clicktel.

2.Der  Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des  Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.  Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

3.Im  Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt  sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an clicktel  ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die anstelle der Vorbehaltsware  treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.  Versicherungsansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder  Zerstörung. clicktel ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen  Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. clicktel darf diese  Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

4.Greifen  Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde  sie unverzüglich auf das Eigentum der clicktel hinweisen und clicktel  hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu  ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, clicktel die in diesem  Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu  erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber clicktel.

5.clicktel  wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder  Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen  um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugeben Gegenstände  liegt bei clicktel.6.Tritt  clicktel bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei  Zahlungsverzug- vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die  Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9  Als Nutzer registrierte Kunden

1.Der  Kunde kann sich bei clicktel als Nutzer für das Online- Bestellsystem  (Webshop) registrieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der  Kunde Zugangsdaten (Kundennummer, Login und Passwort), die es ihm  ermöglichen, online direkt bei clicktel Bestellungen aufzugeben.

2.Die  Login- Daten sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter  Dritter zu schützen. Handelt ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Kunden  unter Verwendung der Zugangsdaten, gilt die Abgabe von Erklärungen oder  Bestellungen als vom Kunden autorisiert.

3.Der  Kunde hat clicktel einen Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten  unverzüglich anzuzeigen, damit clicktel den betreffenden Zugang sperren kann.4.Für  Schäden, die aus der unbefugten oder fehlerhaften Nutzung der Login- Daten  entstehen, haftet der Kunde. Alle Bestellungen, die unter den gültigen Login-  Daten des Kunden eingehen gelten als vom Kunden autorisiert. Der Kunde trägt  das Risiko eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten bis zum Eingang einer  Sperrmitteilung bei clicktel.

§ 10  Datenschutz

clicktel  verarbeitet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen  personenbezogenen Daten des Kunden nur gemäß den Bestimmungen der  einschlägigen Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der  Datenschutzerklärung von clicktel. Insbesondere kann clicktel zur  Bonitätsprüfung oder Versicherungsdeckung Unternehmensdaten (einschließlich  ggfls. personenbezogener Daten von Ansprechpartnern) an spezialisierte  Dienstleister übermitteln. Der Kunde sichert zu, alle eventuell  erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter eingeholt zu haben.

§ 11  Umsatzsteuer-Compliance und Mitwirkungspflichten

1.Beide  Vertragsparteien verpflichten sich zu einer gesetzestreuen Geschäftsführung,  insbesondere zur Einhaltung aller einschlägigen Steuergesetze und  -vorschriften. Sie werden alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen  ergreifen, um eine Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehungen oder -betrug in  ihren Lieferketten zu verhindern. Insbesondere versichert der  Vertragspartner, dass er nicht in sog. Karussellgeschäfte oder sonstige  Mehrwertsteuerbetrugsmodelle verwickelt ist. Jede Partei informiert die andere  unverzüglich, falls Anhaltspunkte auftreten, die auf Umsatzsteuerbetrug oder  andere steuerliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung  hindeuten.

2. Der Kunde teilt clicktel bereits vor Vertragsschluss proaktiv seine gültige  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie seinen Status als  Unternehmer mit. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine USt-IdNr. für  grenzüberschreitende EU-Geschäfte gültig und vom Bundeszentralamt für Steuern  abrufbar ist. clicktel ist berechtigt, die USt-IdNr. des Kunden sowie dessen  Unternehmereigenschaft zu überprüfen (z. B. mittels qualifizierter  Bestätigungsanfrage). Liegt keine gültige USt-IdNr. vor oder wird diese nicht  nachgewiesen, ist clicktel berechtigt, die Lieferung als steuerpflichtig zu  behandeln und Umsatzsteuer zu berechnen.

3. Der Kunde wird clicktel alle steuerlich relevanten Angaben und Nachweise  wahrheitsgemäß und unverzüglich zur Verfügung stellen, die clicktel für die  korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Lieferung oder Leistung  benötigt. Hierzu zählen insbesondere Bescheinigungen oder Erklärungen, die  nach dem Umsatzsteuergesetz oder den Verwaltungsvorschriften erforderlich  sind. Der Kunde eines innergemeinschaftlichen Warenkaufs bestätigt clicktel  auf Anforderung in Textform den Erhalt der gelieferten Ware im  Bestimmungsland (Gelangensbestätigung gem. § 17a UStDV) und wirkt  bei allen darüberhinausgehenden Beleg- und Buchnachweisen gem.  §§ 6a UStG, 17a ff. UStDV mit. Ebenso ist der Kunde  verpflichtet, clicktel die Ausfuhr der Ware bei Lieferungen in Drittländer  nachzuweisen (z. B. durch Ausfuhrbegleitdokumente, zollamtliche  Ausgangsvermerke etc.). Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht  nach und vereitelt oder gefährdet er damit den Umsatzsteuerbefreiungsnachweis,  haftet er clicktel für die entstehende Umsatzsteuer und etwaige damit im  Zusammenhang stehende Aufwendungen oder Schäden.

4.Auf  Verlangen von clicktel hat der Kunde etwaige vorhandene Zertifizierungen oder  Statusnachweise als „steuerlich zuverlässig“, z. B. Bescheinigung nach  § 22f UStG, Nachweis eines Tax-Compliance-Management-Systems oder  einen etwaigen behördlichen Status wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter  AEO offen zu legen und nachzuweisen. Der Kunde wird auch Bemühungen  unternehmen, von seinen Vorlieferanten und Abnehmern entsprechende Nachweise  zu verlangen, um eine durchgängige „saubere“ Lieferkette sicherzustellen.

5. Jeder Vertragspartner informiert den anderen unverzüglich, wenn steuerliche  Auffälligkeiten auftreten, die die gemeinsame Geschäftsbeziehung berühren.  Dazu gehören insbesondere: (a) die Ungültig- oder Aberkennung der eigenen  USt-IdNr. oder Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat, (b) die  Verlagerung des Unternehmenssitzes ins Ausland, (c) die Anordnung von  Steuerprüfungen (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Betriebsprüfung) soweit diese  die Vertragsbeziehung betreffen, sowie vorläufige Ergebnisse solcher Prüfungen,  (d) der Verdacht oder Ermittlungen wegen Umsatzsteuerbetrugs gegen das eigene  Unternehmen oder verantwortliche Personen.

6. Arbeiten die Vertragspartner im Rahmen eines Geschäfts in einer Lieferkette  mit mehreren Unternehmern (Reihengeschäft) zusammen, bei der Waren direkt vom  ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer gelangen, so werden sie eng  kooperieren, um die Lieferung umsatzsteuerlich zutreffend zu beurteilen.  Insbesondere werden sie den Warenbewegungsablauf abstimmen und einander  mitteilen, wer den Transport veranlasst, damit die bewegte Lieferung  i. S. v. § 3 Abs. 6a UStG der richtigen Lieferbeziehung  zugeordnet wird. Entsprechendes gilt für grenzüberschreitende Lieferungen  über ein Konsignationslager: Nutzen die Parteien ein Konsignationslager im  EU-Ausland oder -Inland zur Zwischenlagerung von Waren für Abruflieferungen,  verpflichten sie sich, die Voraussetzungen der gesetzlich vorgesehenen  Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG bzw. Art. 17a  MwStSystRL) einzuhalten (insb. Vorab-Benennung des Erwerbers,  12-Monats-Frist, Führen der besonderen Lagerbuchführung und Meldungen in der  zusammenfassenden Meldung). Wird eine der Voraussetzungen im Einzelfall nicht  erfüllt oder entfällt sie, werden die Parteien die Lieferung steuerlich gemäß  den dann einschlägigen Vorschriften behandeln (z. B. innergemeinschaftliches  Verbringen mit anschließender Inlandslieferung).

7. Stellt eine Partei fest, dass ein begründeter Verdacht besteht, der andere  Vertragspartner sei in einen Umsatzsteuerbetrug oder eine vergleichbare  schwere Steuerhinterziehung verwickelt, oder verletzt der Vertragspartner  trotz Abmahnung erheblich die vorstehenden Compliance-Pflichten, ist die  andere Partei berechtigt, betroffene Verträge außerordentlich fristlos zu  kündigen oder – soweit anwendbar – von noch nicht erfüllten Verträgen  zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner  in behördliche Ermittlungen wegen § 370 AO (Steuerhinterziehung)  oder damit zusammenhängender Delikte einbezogen ist. In diesen Fällen ist clicktel  außerdem berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vorübergehend  auszusetzen, bis der Verdacht ausgeräumt ist.

8. Sollte clicktel durch steuerliches Fehlverhalten des Kunden ein Schaden  entstehen, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens und zur Freistellung von  etwaigen Ansprüchen Dritter verpflichtet. Der Kunde stellt clicktel von allen  Nachforderungen der Finanzverwaltung frei, die dadurch entstehen, dass der  Kunde seine Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nach diesem § 11  verletzt oder unrichtige Angaben macht. Entsteht clicktel etwa aufgrund der  Einbeziehung in einen betrügerischen Umsatzsteuersachverhalt ein  Steuerschaden (z. B. Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerfreiheit  gem. § 25f UStG), so hat der Kunde clicktel so zu stellen, als wäre  das Steuerrecht ordnungsgemäß eingehalten worden. Weitergehende gesetzliche  Ansprüche von clicktel bleiben unberührt.

§ 12  Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

1.Handelt es sich bei  dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts  oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der  Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der  Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung  zwischen clicktel und dem Kunden nach Wahl von clicktel Kassel oder der Sitz  des Kunden. Für Klagen gegen clicktel ist in diesen Fällen jedoch Kassel  ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand.  Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände  bleiben von dieser Regelung unberührt.

2.Die Beziehungen  zwischen clicktel und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

3.Soweit der Vertrag  oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten  zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als  vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen  Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt  hätten.

§  13 Sprachliche Geltung

Diese Allgemeinen  Verkaufsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei  Unstimmigkeiten zwischen den beiden Versionen gilt die deutsche Fassung. Die  englische Version ist nur als unverbindliche Übersetzung der deutschen  Fassung zu verstehen.